Wie bei allem gibt es auch für Hundesitter Regeln, an die wir uns halten müssen. Diese Regeln fallen je nach Bundesland, Gemeinde und Art der Hundebetreuung unterschiedlich aus. Dennoch gibt es einige grundlegende Anforderungen und Best Practices, die Hundesitter*innen in jedem Fall befolgen sollten. Welche dazu gehören und warum diese notwendig sind, erfährst du in diesem Beitrag. Natürlich bestehe ich dabei nicht auf Vollständigkeit.
Welche Arten der Hundebetreuung gibt es?
Hundebetreuung wird ein immer wichtiger werdendes Thema. Hundebesitzer*innen möchten, dass ihr Hund während ihrer Abwesenheit beispielsweise während eines Krankenhausaufenthaltes, einer Geschäftsreise oder einem Urlaub qualifiziert betreut wird. Auch wer beruflich tagsüber eingespannt ist, freut sich, wenn sich zuverlässige Menschen um den Hund kümmern.
Es gibt verschiedene Arten der Hundebetreuung. Diese richten sich zum einen nach den Bedürfnissen des Hundes und den Wünschen der Halter und Halterinnen. Zum anderen richten sie sich nach den örtlichen Gegebenheiten, den Umständen und der Ausführung.
So kann ein Hund zum Beispiel in einem der vielen Hundehotels betreut werden. Manchmal darf der Hund zu Hause bleiben und ein Dogsitter bzw. eine Dogsitterin versorgt den Vierbeiner rund um die Uhr in seinem gewohnten Umfeld. Dann wieder reicht eine Gassi-Runde aus.
- Gassi-Service
- Tagesbetreuung
- Mobile Hundebetreuung
- Hundebetreuung in der Familie
- Ferienbetreuung / Urlaubsbetreuung
- Hundetraining mit Betreuung
Zusammenfassung zur Betreuung
Die verschiedenen Betreuungsformen bieten dir als Hundehalter*in Flexibilität. Die Wahl der richtigen Betreuung hängt von den individuellen Bedürfnissen deines Hundes und deinen privaten Lebensumständen ab.
Wichtig ist zu erkennen, ob sich dein vierbeiniger Freund bzw. Freundin und der Tiersitter oder die Tiersitterin „gut riechen“ können. Um das herauszufinden, biete ich mit Dogsitting-MV kostenlose Kennenlerntreffen an. Auch daran erkennst du eine professionelle Hundebetreuung.
Schaue ich in die Augen eines Hundes, sehe ich nicht einfach nur ein Tier. Ich sehe ein lebendiges Wesen, einen Freund, eine Seele.
Gesetze und Regeln für die Hundebetreuung
Für Menschen, die voll im Beruf stehen, ist eine Hundebetreuung eine wichtige Unterstützung, um den Alltag ihres Vierbeiners angenehm und sicher zu gestalten. Sicher möchte niemand seinen Hund über viele Stunden allein lassen. Und auch wenn wir alle unsere Fellnasen lieben, entsteht doch bei dem einen oder anderen der Wunsch, ab und zu ohne Hund in den Urlaub zu fahren.
Es gibt viele Menschen, die Hundebetreuung anbieten. Wird das Thema Hundesitting für Hundehalterinnen und Hundehalter aktuell, machen sich die wenigsten über eventuelle Gefahren und Schäden Gedanken. Dabei gehört dieses Thema bei der professionellen Unterbringung und Betreuung eines Hundes unbedingt dazu.
Bei vielen Hundetagesstätten und Hundepensionen ist es aus diesem Grund Pflicht, vor der Übergabe deiner Fellnase einen Betreuungsvertrag zu unterzeichnen. Im Betreuungsvertrag werden wichtige Daten und Informationen zum Hund und seinem Halter festgehalten und die Haftpflicht bei Schäden vereinbart.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in jedem Falle Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich ausschließlich um einen Gassi Service, einen Aufenthalt bei Hundesitter*in / Hundebetreuer*in oder in einer Hundetagesstätte handelt.
Hundesitter Regeln für Hundepension und Hundetagesstätte
Für das Betreiben einer Hundepension gibt es grundsätzliche Regeln und Gesetze. Einiges ist aber auch hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zunächst muss eine Hundepension ein Gewerbe anmelden und eine passende Rechtsform wählen. Dabei kommen grundsätzlich alle Rechtsformen in Frage – abhängig von deinem verfügbaren Kapital und der gewünschten Haftungsregelung.
Die meisten Hundepensionen, die von Einzelpersonen gegründet werden, sind als Einzelunternehmen angemeldet. Entscheidest du dich für die Gründung einer GmbH oder UG, ist zudem eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Vor der Gewerbeanmeldung musst du jedoch zunächst eine Genehmigung einholen, dass du mit lebenden Tieren arbeitest und der Schutz des Tierwohls sichergestellt werden muss.
Erlaubnis nach §11 TierSchG für die Vermittlung, Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren
Anders als irrtümlich angenommen bzw. behauptet, werden Tiere laut § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht als Sache bewertet:
BGB § 90a
- Tiere sind keine Sachen.
- Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
- Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wer fremde Tiere (z.B. Hunde, Katzen) pflegen oder betreuen möchte, übernimmt somit eine ganz besondere Verantwortung. Der Betrieb einer gewerblichen Tierpension oder das professionelle Arbeiten als Dogsitter*in bzw. Hundebetreuer*in unterliegt fast immer dem behördlichen Genehmigungsvorbehalt.
Eine Hundepension benötigt in den meisten Bundesländern dafür die Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG).
Voraussetzungen für den Erhalt einer Erlaubnis gemäß § 11 TierSchG
Für den Erhalt dieser Erlaubnis sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich:
- Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Pflege und Unterbringung von fremden Tieren darf gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 TierSchG nur dann erteilt werden, wenn Antragsteller aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können.
Natürlich sagen alle diese Regeln und Gesetze nicht wirklich etwas über die Qualität der Betreuung aus. So kam es beispielsweise in München in einer Hundepension zu Misshandlungen von Hunden trotz behördlicher Zulassung. Ein Mitarbeiter der Pension trat nach den Hunden und warf sie durch den Raum. (1)
Um dich von der Seriosität eines Hundesitters, einer Hundesitterin oder einer Hundepension zu überzeugen, achte auf folgende Ding:
- Ein persönlicher Eindruck ist Gold wert.
- Lass dir bei deinem Besuch die Unterkünfte und Auslaufflächen zeigen.
- Achte auf Sauberkeit und ausreichend Platz für jeden Hund.
- Lerne das Personal kennen und beobachten deren Umgang mit den Tieren.
Die Körpersprache der Pensionshunde und deines Hundes verrät viel: Freude und Entspannung sind positive Anzeichen. Achte auf ein plötzlich auftretendes auffälliges Verhalten deiner Fellnase. Falls dein Hund während der Fahrt zur Pension ungewöhnliches Verhalten zeigt, wie etwa das Verweigern des Ein- oder Aussteigens, Unsicherheiten oder Zittern, solltest du das Gespräch mit dem Personal suchen.
Selbst wenn Konflikte mit anderen Hunden die Ursache für diese Verhaltensänderungen sind, liegt die Verantwortung bei der Pension – und natürlich auch bei dir. Es ist wichtig, sofort zu handeln.
Es sollte nicht vorkommen, dass Hunde mit Verhaltensauffälligkeiten aus der Pension in ihr vertrautes Zuhause zurückkehren – schon gar nicht wiederholt. Wenn dein Hund zittert oder andere Anzeichen von Unwohlsein zeigt, die auf Stress in der Pension hindeuten, ist es essenziell, den Grund herauszufinden.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, bring deinen Hund nicht mehr dorthin, wenn es ihm nicht gut tut. Stress kann Krankheiten auslösen, daher ist es entscheidend, auf solche Signale zu achten und entsprechend zu reagieren.
Hundesitter mobil unterwegs: Gesetze und Regeln
Um beruflich als Tierbetreuer*in oder -trainer*in tätig zu sein, ist gemäß §11 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Tierbetreuung erforderlich. Diese Regelung umfasst sowohl die gewerbsmäßige Zucht als auch die Haltung von Wirbeltieren und gilt ebenso für private – jedoch nicht mobile – Tierbetreuer und Züchter sowie für Tierpensionen und Hundetagesstätten.
Ein wichtiger Punkt ist, dass mobile Tierbetreuer im Gesetz nicht explizit berücksichtigt werden, was eine rechtliche Grauzone darstellt. Viele Veterinärämter ziehen jedoch Parallelen zu mobilen, gewerbsmäßigen Hundetrainern und fordern deshalb auch von mobilen Tierbetreuer*innen eine Genehmigung.
Es ist daher ratsam, bei Unsicherheiten direkt mit dem zuständigen Veterinäramt Rücksprache zu halten, um Klarheit über die genauen Anforderungen zu erhalten.
Hundetagesstätte vs. Mobiles Hundesitting
Ob eine Hundepension oder ein Dogsitter für deinen Hund das richtige ist, kannst nur du allein beurteilen. Für Hunde, die gerne mit anderen Artgenossen spielen, sozial verträglich sind und keine Angst vor fremden Umgebungen haben, kann eine Hundepension gut geeignet sein. Vorausgesetzt, es werden o.g. Standards eingehalten.
Hundesitter*innen bzw. mobile Hundebetreuer*innen haben den Vorteil, dass sie deinen Hund bei dir zu Hause beaufsichtigen können. Damit hast du 100 % Sicherheit, dass dein Hund in dieser Hinsicht gut versorgt ist. In der Einzelbetreuung wird sich zudem in der Regel optimal um genügend Auslauf gekümmert. Und der Sitter bzw. die Sitterin kann die individuellen Bedürfnisse deines Hundes umfangreich berücksichtigen.
Eine Hundesitterin bzw. einen Hundesitter in der Nähe zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Darum bietet Dogsitting-MV auch die Betreuung von Hunden an, die etwas weiter weg wohnen.
Das A & O bei der Hundebetreuung
Das wichtigste bei der Wahl zwischen Hundepension und Hundesitter lautet: „Wird mein Hund ausreichend beschäftigt und seinen Anforderungen genüge getan?“
Für eine gute Hundebetreuung ist es notwendig, einen Zeitplan zu erstellen und diesen mit dem Hundesitter bzw. der Hundesitterin zu besprechen. In diesem Plan sollten die Fütterungszeiten, medizinische Informationen, die Länge und Häufigkeit beim Gassigehen, Hinweise zur Fellpflege sowie Spiel- und Schlafenszeiten enthalten sein. Außerdem solltest du einen Notfallplan mit wichtigen Telefonnummern bereitstellen.
Entscheidest du dich für eine Tierpension, lass dir einen detaillierten Zeitplan geben, der zeigt, was dein Hund den Tag über tun wird und wie viel Interaktion es mit anderen Tieren und dem Personal gibt. Es ist wichtig, dass die Pension deinen Hund mit ähnlich veranlagten Tieren zusammenbringt und regelmäßigen Auslauf sowie abwechslungsreiche Spielzeiten sicherstellt.
Achte bei der Besichtigung verschiedener Pensionen darauf, wie viele Hunde dort untergebracht sind. Überfüllte Einrichtungen können aggressives Verhalten fördern, was problematisch für dich und dein Tier sein kann.
Egal, ob du dich für Hundebetreuer*innen oder eine Tierpension entscheidest: Du solltest dich wohlfühlen, wenn du dich von deinem Hund verabschiedest – und sicher sein, dass dein Liebling die nötige Fürsorge und Aufmerksamkeit bekommt.
Hundesitter Regeln & Gesetze Checkliste
Gewerbeanmeldung
Bietet ein Hundesitter bzw. eine Hundesitterin Dienste regelmäßig und gegen Bezahlung an, muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden. Regelmäßiges bezahltes Dogsitting gilt als selbständige Tätigkeit und erfordert die Anmeldung beim Gewerbeamt, egal ob es sich um mobiles Hundesitting handelt oder Hundepensionen bzw. Tagesstätten.
Sachkunde und Erfahrung
Nicht in allen, aber in einigen Bundesländern ist der Nachweis einer bestimmten Sachkunde erforderlich, besonders wenn mehrere Hunde gleichzeitig betreut werden. Dies kann durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs oder durch nachgewiesene Berufserfahrungen im Umgang mit Hunden geschehen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
In der Regel haften die Hundehalter*innen (Besitzer der Hunde) für alle Schäden, die der Hund verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hundehalter bzw. die Hundehalterin zugegen ist oder nicht. Das regelt die sogenannte Gefährdungshaftung im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darum ist eine entsprechende Versicherung für Hundehalter*innen zu empfehlen.
Häufig kommt es hier zu Missverständnissen in Bezug auf die Haftung. Ob Hundehalter*innen oder Hundesitter*innen für Schäden haften, die der Hund verursacht, bedarf vielfach einer Einzelfallbetrachtung. Doch solange Dogsitter*innen ihren Sorgfaltspflichten nachkommt, haften die Halter*innen für ihre Fellnasen.
Tierseuchengesetz
Hundesitter*innen müssen prüfen, ob die betreuten Hunde geimpft sind und keine ansteckenden Krankheiten haben. Außerdem sind Hygienevorschriften zu beachten, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.
Betreuungsvertrag
Gerade in Bezug auf Haftung und Tierseuchenschutz wird es Hundesitter*innen empfohlen, mit den Hundehalter*innen einen Betreuungsvertrag abschließen. In diesem Vertrag sind alle wichtigen Punkte wie Fütterung, gesundheitliche Besonderheiten, Ablauf der Betreuung, Besonderheiten der Rasse, Übernahme der Tierarztkosten im Notfall und die Kontaktdaten des Tierarztes oder einer Tierklinik als Anlaufstelle festzuhalten.
Fazit Hundesitter Regeln
Sowohl Hundehalter*innen als auch Dogsitter*innen sollten für den Fall der Hundebetreuung gut vorbereitet sein. Beide Seiten müssen verantwortungsbewusst mit ihrer jeweiligen Aufgabe umgehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hunde gut betreut und bestens versorgt sind.
Quellen:
(1) Peta: https://www.peta.de/themen/hundepension/